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BGH, 12.01.2016 - 1 StR 577/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB; § 213 StGB
Minderschwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (vorausgegangene Provokation des Geschädigten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 StGB, § 213 StGB, § 213 Alt. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Vorausgegangene Provokation als Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorausgegangene Provokation als Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 213 1. Alt.
Vorausgegangene Provokation als Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14
Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat: …
Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 1 StR 577/15
Damit steht bereits nicht fest, dass der Schlag die für eine "Misshandlung' im Sinne des § 213 StGB erforderliche Erheblichkeit erreicht hat (dazu näher Senat, Urteil vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, NStZ 2015, 582 f.).